Der Veranstalter der Abstimmung ist die Agentur 1weiter. Die Teilnahme an der Abstimmung erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Mit der Registrierung zur Abstimmung werden diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt.
Agentur 1weiter, Niederoderwitzer Straße 6, 02794 Spitzkunnersdorf
Die Teilnahme an der Abstimmung erfordert das vollständig ausgefüllte Formular sowie die Annahme der Teilnahmebedingungen (Pflichtfelder sind mit einem Stern gekennzeichnet). Als Teilnehmer der Abstimmung gilt diejenige Person, der die E-Mail-Adresse, die bei der Anmeldung zur Abstimmung angegeben worden ist, gehört.
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in der Stadt Dresden. Ausgenommen sind Mitarbeiter der Agentur 1weiter sowie deren Angehörige.
Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter. Sollte der Versuch eines Betruges oder Unregelmäßigkeiten im Abstimmungsverhalten bei den Teilnehmern dem Veranstalter auffallen, behält der Veranstalter einen Ausschluss des Teilnehmers vor.
Die Anmeldung zur Teilnahme ist bis zu den in der Ausschreibung Termin durchzuführen.
Auf die Teilnahme am Wettbewerb besteht kein Recht.
Bei Betrugsversuchen oder falschen Angaben bei der Anmeldung kann ein Ausschluss von der Abstimmung erfolgen. Sollte der Versuch eines Betruges oder Unregelmäßigkeiten im Abstimmungsverhalten bei den Teilnehmern dem Veranstalter auffallen, behält der Veranstalter einen Ausschluss des Teilnehmers vor.
Für die Teilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 250,00 € (netto) in Rechnung gestellt. Weiter ist von dem angemeldeten Lokal ein Gutschein in Höhe von 50,00 € zur Verfügung zu stellen. Dieser Gutschein wird in Verbindung mit einer Nennung während der Abstimmung verlost.
Die Die Agentur 1weiter behält sich das Recht vor, die Abstimmung ganz oder zeitweise auszusetzen, wenn Schwierigkeiten auftreten, welche die Integrität der Abstimmung gefährden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die im Rahmen der Abstimmung erfassten Daten werden gespeichert und durch die Agentur 1weiter weiterverarbeitet sowie deren Partnern zur Nutzung bereitgestellt.
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
© Agentur 1weiter 30.09.2019